Barrierefreie Webseiten –
darum geht’s
Die zunehmende Digitalisierung macht den Zugang zum Internet immer wichtiger. Dieser Zugang soll für alle Menschen möglich sein, unabhängig von individuellen Fähigkeiten, der Sprache oder Einschränkungen. Mit diesem Prinzip befasst sich die Barrierefreiheit, die ab dem 28.06.2025 auch in Deutschland für Webseiten gesetzlich verpflichtend wird.
Was versteht man unter barrierefreien Webseiten?
Barrierefreie Webseiten sind so gestaltet, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Eine Website gilt als barrierefrei, wenn Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder bei der Informationsverarbeitung die Nutzung des Webs nicht beeinträchtigen.
Typische Barrieren, die beeinträchtigen können:
- Visuelle Barrieren: Diese werden zum Beispiel schlechte Farbkontraste oder fehlende Bildbeschriftungen verursacht.
- Auditive Barrieren: Menschen mit Hörbehinderungen haben möglicherweise Probleme, Audioinhalte zu verstehen, wenn diese nicht durch Transkriptionen oder Untertitel zugänglich gemacht werden.
- Motorische Barrieren: Unzureichende Tastaturbedienbarkeit kann für Menschen mit motorischen Einschränkungen ein Hindernis darstellen.
- Kognitive Barrieren: Jede Nutzerin und jeder Nutzer sollte sich optimal auf der Webseite orientieren können. Die Benutzeroberfläche sollte klar und einfach strukturiert sein und komplexe Inhalte verständlich dargestellt werden.
Wer ist von der gesetzlichen
Pflicht betroffen?
Ab dem 28.06.2025 müssen alle Produkte und Dienstleistungen, die auf den Markt kommen, barrierefrei sein. Dies betrifft auch die meisten Webseiten, insbesondere Online-Shops. Auch Webseiten mit Kontaktformularen, Anfrageformularen und ähnlichen Funktionen müssen entsprechend angepasst werden.
Ausgenommen von der Pflicht zur Barrierefreiheit werden:
- Reine B2B-Seiten
- Webseiten von Kleinunternehmen (unter 10 Mitarbeitern, unter 2 Mio Bilanzsumme)
- In begründeten Ausnahmefällen kann eine Ausnahme beantragt werden.
Welche Punkte sollten in der Gestaltung als auch aus technischer Sicht beachtet werden?
Die Möglichkeit, die Website ohne Maus allein mit der Tastatur zu bedienen.
Klare und verständliche Texte sowie alternative Texte für nicht-textbasierte Inhalte wie Bilder.
Einhaltung von Standards für Farbkontraste.
Bereitstellung von Untertiteln oder Transkriptionen für Audio- und Videoinhalte.
Einhaltung der Headline-Struktur.
Bereitstellung der Website in einfacher Sprache.
Konkrete Anforderungen an eine barrierefreie Website:
- Die Website oder der Onlineshop muss den Anforderungen der EN 301 549 entsprechen.
- Die Website muss über eine barrierefrei zugängliche „Erklärung zur Barrierefreiheit” verfügen, welche Informationen darüber enthält, wie die Barrierefreiheit sichergestellt wird.
- Es muss eine Kontaktmöglichkeit zur Verfügung stehen, über die Barrieren gemeldet werden können.
Kurzum: Barrierefreie Webseiten sind nicht nur für alle User und aus SEO-Sicht von Vorteil, sondern auch ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven und zugänglichen digitalen Gesellschaft.
Wie geht es weiter?
Ist Ihr Unternehmen von der gesetzlichen Pflicht zur Barrierefreiheit für Webseiten betroffen oder sind Sie sich unsicher? Gerne beraten wir Sie und führen einen ersten Check durch, welche Anpassungen auf Ihrer Webseite notwendig sind oder welche Punkte bereits berücksichtigt wurden.
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